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TKG- und EMVG-Bescheide 2006/2007


Seit Mitte Mai 2010 versendet die Bundesnetzagentur die Bescheide für die Zu- teilung und Nutzung von Flugfunkfrequenzen nach dem "Telekommuni- kationsgesetz" (TKG) und dem "Gesetz über die elektromagnetische Ver- träglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG).
Der DAeC lässt gegenwärtig die Erfolgsaussicht einer erneuten Klage gegen die Gebühren prüfen.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern vorsorglich Widerspruch gegen die eingegang- enen Bescheide einzulegen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat mit Wirkung vom 20. November 2009 die Gebühren der TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2005 und 2006 und 2007 festgelegt.
Grundlage für diese Beitragssätze ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 19. November 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Höhe der Frequenznutzungs- und der EMVG-Beiträge muss vom BMWi für jedes Jahr neu ermittelt und in der Frequenzschutzbeitragsverordnung festgelegt werden.

Übersicht der Gebühren nach der 3. FSBeitrVÄndV:

5. Flugfunkdienst

     2005  2006  2007
Nutzergruppen  Bezugseinheit
 TKG  EMVG
TKG
 EMVG
 TKG  EMVG
stationäre Bodenfunkstellen,
ortsfeste Flugnavigations-
funkstellen 
 Funkstelle  26,10  100,70  76,20  98,16  270,17  137,87
übrige Bodenfunkstellen,
Luftfunkstellen
 Funkstelle  7,70  44,67  
mobiler Flugfunk (Luftfunk-
stellen), Flugnavigationsfunk
(bewegliche Funkstellen)
 Funkstelle    14,44  32,39  15,98  23,03
mobiler Flugfunk (sonstige
Bodenfunkstellen)
 Funkstelle    2,01  33,37  0,00  2,10


In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits mehrere Bescheide vor Gericht zu Fall bebracht.
Die neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage, deren Rechtmäßigkeit der DAeC derzeit prüfen lässt.
Aus diesem Grund sollte der Widerspruch vorsorglich eingelegt werden.

Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch zurückgenommen werden.
Ein Muster für das Widerspruchsschreiben gegen die TKG- und EMVG-Beiträge steht auf der DAeC-Website zum Download bereit.

Hinweis:
Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag. Gegen alle während der Dauer des Musterverfahrens ergehenden Beitragsbescheide muss wie bisher fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

   Download                                                                                                        
   Muster eines Widerspruchs
   Beispiel:
   TKG- Und EMVG-Bescheid für Info-Frequenz
   TKG- Und EMVG-Bescheid für Rückholer-Frequenz (sonstige Bodenfunkstelle)




Frequenzschutzbeiträge unrechtmäßig?

Die Bundesnetzagentur verschickt seit einigen Tagen Bescheide zur Neufestsetzung der Frequenzschutzbeiträge für das Jahr 2005. Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen.

In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits Bescheide aus den Jahren 2003 und 2004 vor Gericht zu Fall bebracht. Diese neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage. Für die Jahre vor 2003 verschickt die Bundesnetzagentur keine neuen Bescheide, da für diesen Zeitraum bereits Verjährung eingetreten ist.

Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch kostenfrei zurückgenommen werden. Muster für die Widerspruchsschreiben (je eines für die Frequenznutzungsbeiträge und eines für die EMV-Beiträge) stehen auf der DAeC-Website zum Download bereit.

Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag. Gegen alle während der Dauer des Musterverfahrens ergehenden Beitragsbescheide muss wie bisher fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Weitere Informationen über den aktuellen Stand erhalten Sie in den links aufgeführten Rubriken.

   Muster für Widerspruch gegen:

 Entwurf einer Erwiderung auf Aufforderung zur Widerspruchsbegründung
   Entwurf eines zur Fristwahrung einzulegenden Widerspruchs
 Widerspruch gegen FREQUENZSCHUTZBEITRÄGE

   Frequenznutzungsbeiträge für Jahre 2003 und 2004
   EMV-Beiträge für Jahre 2003 und 2004
   
   Beispiel für einen Bescheid über:
   die Frequenzzuteilungsgebühr
   den Frequenznutzungsbeitrag
   den EMV-Beitrag

 

 

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